Maklerverträge
Der Auftrag erlischt im Zweifel mit dem Tod des Beauftragten, wenn der Maklervertrag nichts anderes regelt. Damit kann die Grundlage für die laufende Bestandscourtage entfallen.
Notfall im Maklerbüro
Krankheit oder Tod kommen ohne Vorwarnung. Dann stehen Angehörige zwischen Ordnern, die Zugänge kannte nur der Makler, und Kunden melden Schäden. Sie klären mit Ihren Beratern das Rechtliche. Das Sichern, Ordnen und Übergeben des Bestands übernehmen wir, kurzfristig und vor Ort.
Kurz beantwortet
Die Schritte 1 bis 4 klären Sie mit Anwalt, Steuerberater und Versicherern. Ab Schritt 5 übernehmen wir.
Mit Ihren Beratern
Gibt es einen Notfallordner, eine Vertretungsvereinbarung oder einen Testamentsvollstrecker?
Anwalt und Steuerberater früh einbinden, Vertretungsbefugnis klären.
Den Tod anzeigen und dringende Vorgänge sichern.
Courtagevereinbarungen und Zugänge klären.
Das übernehmen wir
Wir digitalisieren die Kundenakten vor Ort, übernehmen die Altdaten und ordnen jedes Dokument Kunde und Vertrag zu.
Wir übergeben den geordneten Bestand ins System von Nachfolger oder Käufer. Den Käufer wählen Sie, auf Wunsch stellen wir Kontakte her.
Rechtslage
Für Einzelunternehmer hat der Tod unmittelbare Folgen für den Bestand.
Der Auftrag erlischt im Zweifel mit dem Tod des Beauftragten, wenn der Maklervertrag nichts anderes regelt. Damit kann die Grundlage für die laufende Bestandscourtage entfallen.
Der Erbe muss den Tod den Kunden unverzüglich anzeigen. Droht Gefahr durch Aufschub, führt er dringende Geschäfte fort, bis die Kunden selbst vorsorgen können.
Die Erlaubnis erlischt mit dem Tod. Ohne eigene Erlaubnis dürfen Erben weder beraten noch vermitteln. Ob eine Fortführung über einen sachkundigen Stellvertreter möglich ist, ist nicht eindeutig geklärt.
Viele Vereinbarungen geben dem Versicherer ein Kündigungsrecht, wenn die Erlaubnis wegfällt. Prüfen Sie die Vereinbarungen und sprechen Sie früh mit Versicherern und Pools.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Einzelfall von Anwalt, Steuerberater und der zuständigen IHK prüfen.
Warum Zeit zählt
Ein Maklerbestand ist so viel wert wie die Kundenbeziehungen, die darin stecken. Nach einem Todesfall geraten sie schnell unter Druck.
Ohne Überblick
Mit geordnetem Bestand
Jede Woche ohne Überblick kostet Kunden und damit Wert, der den Erben später fehlt.
Zum Abhaken
Die ersten Wochen Punkt für Punkt. Ihr Fortschritt bleibt auf diesem Gerät gespeichert.
Ausführlich im RatgeberUnser Notfallservice
Wir kommen kurzfristig ins Büro und schaffen die Grundlage, mit der Erben,
Vertreter und Käufer arbeiten können.
Unsere Zusagen
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.
Der Auftrag erlischt nach § 673 Satz 1 BGB im Zweifel mit dem Tod des Beauftragten, wenn der Maklervertrag nichts anderes regelt. Damit kann die Grundlage für die laufende Bestandscourtage entfallen.
Sie müssen den Tod den Kunden unverzüglich anzeigen (§ 673 Satz 2 BGB). Ist mit einem Aufschub Gefahr verbunden, führen sie dringende Geschäfte fort, bis die Kunden selbst vorsorgen können. Wie weit diese Pflicht ohne eigene Erlaubnis reicht, klären Sie mit einem Anwalt.
Die Erlaubnis nach § 34d GewO erlischt mit dem Tod. Ohne eigene Erlaubnis dürfen Erben weder beraten noch vermitteln. Ob eine Fortführung über einen sachkundigen Stellvertreter nach § 46 GewO möglich ist, ist nicht eindeutig geklärt. Fragen Sie einen Anwalt und die zuständige IHK.
Viele Courtagevereinbarungen geben dem Versicherer ein Kündigungsrecht, wenn die Erlaubnis wegfällt. Ohne Betreuer kann der Bestand an Versicherer oder Pools zurückfallen, in der Regel ohne Vergütung für die Erben. Nehmen Sie deshalb früh Kontakt auf.
Rufen Sie unsere Notfall-Hotline an: +49 37444 399547. Im Erstgespräch klären wir kurzfristig Umfang und nächste Schritte und kommen dann mit der mobilen Scanstation ins Büro. Die Kundenakten verlassen das Büro nicht.
Vorsorge
Eine Vertretungsvereinbarung mit einem Kollegen, Vollmachten für eine Vertrauensperson, ein Notfallordner mit Zugängen und ein digital zugänglicher Bestand verhindern, dass Angehörige vor verschlossenen Systemen stehen.
So bauen Sie einen Notfallplan aufIm Notfall zählt der Überblick.
Rufen Sie uns direkt an oder schreiben Sie an hello@bestandsbutler.de.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information. Sie stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.